
Der Grundtauchschein
- Mindestalter: 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Deutsches Tauchsportabzeichen DTSA*
Das DTSA* (früher auch Bronze genannt) ist die solide Basis, um überall auf der Welt sicher mit einem erfahrenen Taucher/Guide tauchen zu gehen. Bei uns schließt die sogenannte Ein-Stern-Ausbildung direkt an den Grundtauchschein an, da der theoretische Teil und die Übungen ohne Gerät sich decken. Hinzu kommt der Outdoor-Teil mit mindestens 5 Tauchgängen im Freigewässer (5-15 m).
Voraussetzungen
- Mindestalter: 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Aufbaukurs Orientierung unter Wasser
An Land Orientieren wir uns ganz selbstverständlich an unterschiedlichen Punkten wie dem Sonnenstand (Tageszeit und Himmelsrichtung), einzelnen markanten Gebäuden oder natürlichen Formationen (Bäume, Felsen, Landschaft, etc.). Im besten Fall gibt es sogar Schilder die einen auf den richtigen Weg weisen, wenn man nicht sowieso schon ein Navi benutzt.
Unterwasser finden wir erschwerte Bedingungen vor. Die Sicht ist oft eingeschränkt, die Helligkeit lässt zu wünschen übrig und die Strömung sorgt dafür, dass wir alles andere als geradeaus schwimmen. Wir sind also auf eine bewusste Unterwasserorientierung angewiesen. Auf was man genau achten muss und welche Hilfsmittel sich Dir außer einem Kompass noch so anbieten lernst Du in unserem zweitägigen Kurs.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
- Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
- Anzahl der Pflichttauchgänge: 10
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Aufbaukurs Gruppenführung
Mehrere Menschen und ihre Vorstellungen unter einen Hut zu bringen ist schon an Land eine Aufgabe. Unter Wasser birgt die Übernahme der Gruppenführung weitere Herausforderungen. Als Gruppenführer bei Tauchgängen muss man Sicherheit und Ruhe ausstrahlen können und die Vorgänge innerhalb von Gruppen verstehen.
In unserem Aufbaukurs Gruppenführung lernst Du nicht nur, wie die Verantwortung für eine Gruppe getragen werden kann. Wir zeigen Dir, wie ein Tauchgang unter Einbeziehung aller Mitglieder der Gruppe vorbereitet wird und worauf Du bei Orientierung und Sicherung achten musst.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
- Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
- Anzahl der Pflichttauchgänge: 15
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Aufbaukurs Tauchsicherheit und Tauchrettung
Safety First! Der international bekannte Ausdruck bringt auf den Punkt, worum es bei allen Fun- und Outdoor-Sportarten geht: Unfälle zu vermeiden, damit Spaß und Freude im Vordergrund stehen können. Beim Tauchen gilt das doppelt, denn wenn es zu einem Unfall kommt, ist er oftmals gravierend. In unserem Kurs lernt Ihr, wie man Risikosituationen identifiziert und ausschaltet.
Außerdem erfahrt Ihr, was zu tun ist, wenn mit dem Tauchpartner mal etwas nicht stimmt und er oder sie in Stress gerät. Es gibt zahlreiche Situationen, die bei sofortigem und korrektem Handeln in den Griff bekommen werden können bevor der Stress in Panik ausartet.
Sollte es doch zu einem Unfall kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Dafür muss man sowohl die Rettungs- und Bergungstechniken im Wasser und an Land beherrschen und wissen was noch zu tun ist. Wir zeigen Dir, wie Du einen verunfallten Taucher aus dem Wasser holst, Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführst und Signal- und Rettungshilfsmittel richtig einsetzt.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
- Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
- Anzahl der Pflichttauchgänge: 30
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Aufbaukurs Nachttauchen
Der Aufbaukurs Nachttauchen ist ein klassischer Sonderkurs in der Ausbildung nach VDST-Richtlinien. Gerade nachts sieht die Unterwasserwelt in tropischen und auch heimischen Gewässern noch mal ganz anders aus. Um Deine „Nachtwanderung“ von Anfang an sicher zu machen, empfiehlt es sich an unserem Sonderkurs teilzunehmen.
Du wirst in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Nachttauchgängen vertraut gemacht. Neben der Besonderheiten zur Auswahl des Tauchplatzes und den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen lernst Du auch alles Notwendige über die Orientierung und biologische Besonderheiten bei Nachttauchgängen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
- Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
- Anzahl der Pflichttauchgänge: 25
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Deutsches Tauchsportabzeichen DTSA** / DTSA***
Für Fortgeschrittene bieten wir die DTSA-Aufbaukurse für zwei Sterne (DTSA) und drei Sterne (DTSA*)** an:
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DTSA:** Du vertiefst deine Fähigkeiten in Gruppenführung, Navigation, Tauchplanung und Rettung. Der Kurs beinhaltet praktische Tauchgänge mit Fokus auf Selbstständigkeit, Sicherheit und Teamarbeit. Voraussetzung ist das DTSA*.
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DTSA*:** Die höchste Stufe der DTSA-Ausbildung umfasst komplexe Tauchgänge, Tauchrettung unter anspruchsvollen Bedingungen, Navigation und Planung längerer Tauchgänge sowie vertiefte Kenntnisse in Tauchphysik und Medizin. Voraussetzung ist DTSA**.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
- Ausbildungsstufe: DTSA * / DTSA**; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
